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Verwalter-News 6. März 2018

Die Groko kommt - was bedeutet das für Wohnungseigentümer?

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die Bauförderung sowie die Harmonisierung von Wohneigentumsschutz und Mietrecht auf die Agenda der neuen der großen Koalition gesetzt.

In den Vertragsentwurf wurde unter anderem die Einführung eines Bürgschaftsprogramms aufgenommen, das den Erwerb von Wohneigentum erleichtern soll:

„Wir wollen ein Bürgschaftsprogramm der KfW einführen, mit dem ein Anteil des Kaufpreises bzw. der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird. Dadurch kann das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt werden. Die Bürgschaft soll für 20 Jahre gelten.“

Auch sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, bei der Grunderwerbsteuer Freibeträge für Erwachsene und Kinder einzuführen:

„Wir prüfen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich.“

Zudem ist ein sogenanntes „Baukindergeld“ angedacht:

„Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt.“

Weitere Verschärfungen bei energetischen Anforderungen im Bestand und Neubau sind nicht geplant. Allgemein sollen Beschlussverfahren der Eigentümerversammlungen vereinfacht werden:

„Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern.“

Auf der anderen Seite plant die GroKo auch, im Sinne des Mieterschutzes die Modernisierungsumlage zu senken. Eine solche Kürzung könnte Sanierungen für Wohnungseigentümer erschweren. Im Koalitionsvertrag ist dazu zu lesen:

„Wir sorgen für bezahlbare Mieten: Dämpfung Mietanstieg, u. a. durch Verlängerung Bindungszeitraum des qualifizierten Mietspiegels. Absenkung Modernisierungsumlage auf 8 Prozent. Anpassung Wohngeld an individuelle Lebensbedingungen. Kappungsgrenze für Erhöhung von Mieten bei Modernisierungsmaßnahmen.“

Noch beachtlicher:

„Wir wollen Mieter besser vor bewusstem Missbrauch bei der Ankündigung und der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen schützen. Das gezielte Herausmodernisieren wird künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen.“

Wohnungseigentümer und Verwalter müssen sich also auf eine ganze Reihe Veränderungen einstellen. Allerdings handelt es sich bei einem Koalitionsvertrag immer nur um eine Absichtserklärung - ob, wann und wie die vereinbarten Änderungen umgesetzt werden, wird sich erst in den kommenden Monaten und Jahren zeigen.

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