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Verwalter-News 27. Oktober 2017

Herbstlaub

Der Herbst ist da. Bildquelle: Pixabay.
Der Herbst ist da. Bildquelle: Pixabay.

Der Herbst. Der Herbst. Herbst ist da. Schüttelt ab die Blätter. Bringt uns Regenwetter.

Worüber sich die Kinder beim Singen freuen, bedeutet auf Straßen und Gehwegen leider oft eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr.

Für jeden Hausverwalter und jede Eigentümergemeinschaft stellt sich somit die Frage: Wohin mit dem Herbstlaub?

Für die Sicherheit auf den Gehwegen sind grundsätzlich die Eigentümer der entsprechenden Häuser zuständig. Dies bedeutet natürlich nicht, dass Vermieter verpflichtet sind, im Oktober und November regelmäßig mit dem Rechen vorbeizuschauen und das Laub persönlich zu beseitigen. Sie müssen allerdings das Säubern des Gehwegs organisieren.

Dies bedeutet: Die Eigentümer können das Säubern an die Mieter weitergeben – das Gleiche gilt für den Winterdienst.

Von welchen Bäumen die Blätter stammen, ist dabei unbedeutend. Es gilt: Vor wessen Haus das Laub liegt, der muss es entsorgen. Auch wenn Laub von Nachbars Garten im eigenen landet, ist dies zumutbar und muss hingenommen werden.

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